Das Objekt
Wenn das freistehende Einfamilienhaus nicht mehr bezahlbar ist, man aber auf Platz und Eigentum nicht verzichten will, dann sollte man sich das anschauen - das „Einfamilienhaus ohne Garten“!
Hier, im ersten Obergeschoss der Meininger VIER A, kann ein ehemaliges Büro zu einer üppigen 4-Zimmer-Wohnung mit zwei Bädern und integriertem Abstellraum verwandelt werden.
Für den Umbau liegen Kostenschätzungen vor! Unterstützung von "alten Hasen" kann ermöglicht werden!
"Die große Bauaufgabe der Zukunft ist nicht der Neubau, sondern die Sanierung und die Nachverdichtung. Die Gemeinden machen im Moment alle das genaue Gegenteil. Der Traum vom Einfamilienhaus, von diesem flächenfressenden kleinen Monster, ist immer noch in sehr vielen Köpfen. Aber es ist bereits zu beobachten, dass dieser Traum kleiner wird."
Architekt Dietmar Eberle
https://www.derstandard.at/story/2000145888527/architekt-das-einfamilienhaus-ist-ein-flaechenfressendes-monster?ref=rss
Objektdaten
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Objektnummer
2022062#I3mLu
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Objektart
Etagenwohnung
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Ort
Meiningen
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Baujahr
1994
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Zustand
gepflegt
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Verfügbar ab
01.10.2022
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Etage
1
Zimmer
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Zimmer
4
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Schlafzimmer
3
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Badezimmer
2
Flächen
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Wohnfläche
ca. 122 m²
Preise
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Kaufpreis
225.000 €
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Provision
Provisionsfrei
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Wesentlicher Energieträger
Erdgas schwer
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Endenergieverbrauch
122.0 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
122.0 kWh / (m²*a)
Ausstattung
Die Räumlichkeiten sind vollkommen entkernt und müssen nun nach den Bedürfnissen der künftigen Bewohner umgebaut werden. Hier gibt es nicht nur viel Fläche, die Deckenhöhe beträgt 2,70 m!
Viele Fenster in Richtung Osten und Westen!
Grundrisse
Sonstige Informationen
Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.
Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen.
Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.