Das Objekt
Diese am Markt hervorragend eingeführte Hotelimmobilie vereint Komfort, Potenzial und Rendite.
Auf insgesamt 2.405 m² Grundstücksfläche mit 1.010 m² Nutzfläche erwarten Sie 14 helle Zimmer, ein freundlicher Frühstücksbereich und einladende Gemeinschaftszonen.
Highlights: Balkon & großzügiger Garten mit Platz für Veranstaltungen, moderner Wellness- und Freizeitbereich (Sauna, Fitness, Billard).
Ob als Hotel oder Pension – hier schaffen Sie eine Adresse, die bereits jetzt Gäste begeistert und über eine treue Stammkundschaft verfügt. Auch als Renditeobjekt ist die Immobilie von großem Wert – beispielsweise als Privatklinik, Therapiezentrum oder Wohnanlage für betreutes Wohnen?
Objektdaten
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Objektnummer
2025019
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Objektart
Gastgewerbe
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Ort
Meiningen
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Baujahr
1993
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Zustand
Neuwertig
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Letzte Modernisierung
2021
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Distanz zur Autobahn
4 km
Zimmer
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Zimmer
14
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Balkone
1
Flächen
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Grundstücksfläche
ca. 2405 m²
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Gesamtfläche
ca. 1900 m²
Preise
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Kaufpreis
1.500.000 €
Energieausweis
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Energieausweistyp
Verbrauchsausweis
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Energieeffizienzklasse
C
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Wesentlicher Energieträger
Erdgas schwer
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Endenergieverbrauch
98 kWh / (m²*a)
Endenergieverbrauch
98 kWh / (m²*a)
Ausstattung
- Wohnfläche: 1010 m²
- Anzahl der Zimmer: 14
- Baujahr: 1993
- Energieeffizienzklasse: C
- Balkone vorhanden
- Garten vorhanden
- Rezeption und Empfangsbereich
- Frühstücksraum
- Billardzimmer
- Sauna und Solarium
- Fitnessraum
- Mehrere Doppelzimmer mit modernen Bädern
- Hochwertige Bodenbeläge in den Zimmern
- Große Fenster für viel Tageslicht
- Moderne Badausstattung mit Duschen
- Zentrale Lage mit guter Anbindung
Sonstige Informationen
Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird.
Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder einen Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen.
Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.