Das Objekt
Diese charmante Erdgeschoss-Wohnung mit einer Wohnfläche von ca. 65 m² befindet sich in einem Gebäude aus dem Jahr 1900, das jedoch modernisiert wurde. Die Wohnung verfügt über ein Schlafzimmer, ein Badezimmer und einen Wohn - Essbereich, insgesamt drei Zimmer. Eine Etagenheizung sorgt für wohlige Wärme, und ein Keller steht ebenfalls zur Verfügung.
Beim Betreten der Wohnung gelangt man in den Flur, von dem aus man Zugang zu den anschliessenden Zimmern hat. Der Flur bietet Platz für 1-2 Fahrräder. Das Schlafzimmer bietet ausreichend Platz für ein Bett und einen Kleiderschrank. Das Badezimmer ist modern gestaltet und mit einer Dusche ausgestattet. Der Wohnbereich besteht aus einem gemütlichen Wohnzimmer und einer angeschlossenen Küche.
Die Lage der Wohnung ist ideal ruhig gelegen und nur wenige Gehminuten von Geschäften, Restaurants und öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt. Dank der guten Anbindung ist die Innenstadt schnell erreichbar. Die EG Wohnung eignet sich perfekt für Singles oder Paare, die auf der Suche nach einem gemütlichen Zuhause in einer zentralen Lage sind.
Objektdaten
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Objektnummer
2022456
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Objektart
Erdgeschosswohnung
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Ort
Bamberg
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Baujahr
1900
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Zustand
modernisiert
Zimmer
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Zimmer
3
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Schlafzimmer
1
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Badezimmer
1
Flächen
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Wohnfläche
ca. 65 m²
Preise
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Kaltmiete
795 €
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Nebenkosten
85 €
Energieausweis
Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.
Ausstattung
Die Immobilie verfügt über eine Einbauküche, die im Mietpreis inbegriffen ist. Die Qualität der Ausstattung wird als normal eingestuft, was bedeutet, dass die Küche funktional und durchschnittlich ausgestattet ist. Mit ihren standardmäßigen Elementen bietet sie grundlegende Annehmlichkeiten für den täglichen Gebrauch. Insgesamt bietet die Immobilie eine solide Grundausstattung für Ihren Wohnkomfort.
Die Wohnung hat keinen Balkon und keinen Garten.
Grundrisse
Sonstige Informationen
Dieses Gebäude ist Bestandteil eines besonders schützenswerten Gebäudeensembles ("Ensembleschutz"). Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) stehen damit zurück (§ 24 Abs. 1). Ein Energieausweis muss nicht vorlgelegt werden. Darüber hinaus sind im EnEG, dem Energieeinsparungsgesetz, dort unter § 4 Abs. 1, ausdrücklich Abweichungen von den Anforderungen der EnEV bei Denkmalschutz erlaubt. Und auch das europäische Recht, Art. 4 Abs. 2 Buchstabe A der "Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" gestattet Abweichungen bei Gebäuden, die offiziell geschützt sind.