Das Objekt

Zum Verkauf steht ein einzigartiges Spezialobjekt in Meiningen. Es bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten und ist ideal für Kreative und Individualisten geeignet – für Handwerker, die dort arbeiten und wohnen können, die „nebenbei“ vermieten möchten und die vor allem gleich loslegen wollen!

Das Grundstück umfasst insgesamt 1.765 m².

Das Haupthaus stößt im Norden an die Grenze des Grundstücks.
Es bietet Verkaufsräume, Büros, Lager, Ausstellungsflächen und Wohnungen.
Die Flächenaufteilung sieht so aus:
Erdgeschoss: 134,19 m²
Erstes Obergeschoss: 126,40 m²
Zweites Obergeschoss: 129,29 m²

Möglich ist die Separierung jeder einzelnen Etage, insofern für jede ein eigener Zugang besteht – eine ideale Voraussetzung für die Aufteilung in Eigentumswohnungen!

In den 90ern wurde auf der Südseite des Hauptgebäudes eine zweigeschossige Garage gebaut, die auch als Rohbau für ein großes Wohnhaus dienen kann.

Der „Garagenkomplex“, der auf der südlichen Grenze steht, verdient eine zweite Nutzungschance. Es kommt doch ganz darauf an, was die künftigen Eigentümer vorhaben!

Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin!

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Objektdaten

  • Objektnummer

    2022345

  • Objektart

    Land- und Forstwirtschaft

  • Ort

    Meiningen

  • Baujahr

    1995

  • Verfügbar ab

    sofort

Zimmer

  • Balkone

    1

Flächen

  • Grundstücksfläche

    ca. 1765 m²

  • Gesamtfläche

    ca. 390 m²

Preise

  • Kaufpreis

    495.000 €

  • Provision

    Provisionsfrei

Energieausweis

Der Energiepass lag bei Exposéerstellung nicht vor, wird aber zur Besichtigung nachgereicht.

Ausstattung

Die Zentralheizung wird mit Öl betrieben und ist in jedem Jahr fachmännisch gewartet und durch den Schornsteinfegermeister abgenommen worden

Sonstige Informationen

Keine KÄUFERPROVISION?

Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder einen Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.

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